Erbrecht
Die Vielfalt des Erbrechts – vom Pflichtteilsrecht enterbter Personen bis hin zur Gestaltung von Verträgen bei der Übergabe von Vermögen, z.B. Schenkung von Grundstücken, macht es notwendig, komplexe Sachverhalte schlüssig aufzuarbeiten, damit erst gar keine Probleme entstehen. Wann Erbausschlagung?
- Testamentsgestaltung
Ein Beratungsbedarf im Erbrecht besteht grundsätzlich vor und nach dem Erbfall. Durch eine gute testamentarische Verfügung können kostenintensive Auseinandersetzungen und Streit zwischen den Erben verhindert werden.
- Pflichtteilsrecht
Mit zunehmendem Maße gewinnt das Pflichtteilsrecht, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass ca. 2/3 des Vermögens zu Lebzeiten durch Schenkung, Ausstattung, Zuwendungen übertragen werden, an Bedeutung. Kurze Verjährungsfristen sowie die Notwendigkeit, Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche g e l t e n d zu machen, erfordern unmittelbar nach dem Erbfall juristischen Rat.
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