Familienrecht – Lebenspartnerschaftsrecht
Im Scheidungsfall und ggf. außerhalb eines Scheidungsverfahrens sind die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, die Auseinandersetzung des Vermögens, (Zugewinnausgleich), die Teilung des Hausrats , die Nutzung der ehelichen Wohnung zu regeln.
Weiterhin ist der Unterhalt minderjähriger Kinder, volljähriger Schüler, Studenten, Ehepartnern oder alleinerziehender Elternteile, ggf. unter Verwandten, zu klären.
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Ein richtiger Ehevertrag wirkt vermögenserhaltend, schützt Bedürftige und Verpflichtete –und – vermeidet Streit, ebenso eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
Gemeinsam leben ohne Trauschein – es besteht Regelungsbedarf – Verträge können helfen.